Vor einer Entscheidung für eine Behandlung wird zunächst in einer Sprechstunde geklärt, ob für Ihr Anliegen eine Psychotherapie bei mir in Frage kommt und ob bald genug regelmäßige Termine möglich sind.
Nach zwei bis vier weiteren Probestunden ist ein Antrag an Ihre Versicherung erforderlich und - um eventuelle körperliche Ursachen auszuschließen - ein sog. Konsiliarbericht, den jeder Arzt ausstellen kann.
Nach einer ausführlichen Anamnese, genauen Diagnosestellung und Erarbeitung eines individuellen Störungs- und Behandlungsmodelles unter Einbeziehung Ihrer Therapieziele wird im Anschluss der Antrag auf Psychotherapie (Kurzzeittherapie: 2 x 12 Sitzungen ohne Gutachterverfahren oder Langzeittherapie: 60 Sitzungen mit Gutachterverfahren) gestellt.
Die Sitzungen finden i.d.R. 1x wöchentlich statt, im Verlauf der Therapie kann die Frequenz nach Absprache verringert werden.
Die Psychotherapie erfolgt im Einzelsetting. Es finden zumeist wöchentliche Sitzungen mit einer Dauer von fünfzig Minuten statt.
Gegen Ende der Therapie werden die Abstände der Sitzungen gegebenenfalls vergrößert.
Am Schluss einer erfolgreichen psychotherapeutischen Behandlung steht der Transfer der neuen Fertigkeiten und Einsichten in das Alltagsleben im Vordergrund. Psychotherapie stellt schließlich immer eine Unterstützung mit zeitlicher Begrenzung dar.
Mein Angebot richtet sich an alle gesetzlich und privat Versicherten (auch Beihilfe) sowie an Selbstzahler.
Es ist keine ärztliche Überweisung notwendig.
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt.
Die Kosten der Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen erstattet (auch Beihilfestellen). In der Regel funktioniert der Ablauf ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Am besten fordern Sie hierfür schon vor dem Erstkontakt die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung an und bringen sie direkt mit, damit keine Wartezeiten für Sie entstehen.
Für Selbstzahler spielen Formalitäten keine Rolle. Die Honorierung der Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).